Krisenmanagement und Abwicklung

Gerät eine Gesellschaft, insbesondere eine Kapitalgesellschaft wirtschaftlich in die Krise ist fachkundiger Rat dringend geboten. Anderenfalls drohen straf– und haftungsrechtliche Nachteile für die handelnden Personen.

Wird die Krise früh genug erkannt und rechtzeitig der Rat des Fachmannes eingeholt, lässt sich eine Insolvenz oftmals abwenden und mit den Gläubigerbanken die Fortführung des Unternehmens verhandeln.

Voraussetzung sind Erfahrung und ein sicheres Auftreten gegenüber den Banken. Dies kann nur von Fachleuten gewährleistet werden, die über die jeweiligen Rechte Bescheid wissen und auch die wirtschaftlichen Interessen beider Parteien genau kennen und in Einklag bringen können.

Wichtig sind:

  • Das frühzeitige Erkennen der drohenden Krise
  • Vertrauen in den anwaltlichen Partner und
  • Dessen Erfahrung im Umgang mit Gläubigern und Investoren

Nur so lassen sich Insolvenzen abwenden oder Unternehmen auch über die Insolvenz der Betriebsgesellschaft hinaus dauerhaft sichern.