Das Bank- und Kapitalmarktrecht

Unter dem Bankrecht versteht man die Gesamtheit der Regelungen, die das Verhältnis der Banken zu Ihren Kunden, zur staatlichen Aufsicht und deren innerer Verfassung betreffen. Das Kapitalmarktrecht reguliert die Finanzmärkte und sichert die Rechte und Pflichten der Finanzdienstleister und deren Kunden.

Das Mandat im Bank- und Kapitalmarktrecht betrifft einen besonders sensiblen Punkt eines jeden Bankkunden oder Kapitalanlegers - die finanzielle Absicherung und Zukunft sowie die tägliche Liquidität.

Häufig ist zu beobachten, dass der Kunde nicht nachvollziehen kann, weshalb die Bank z.B. eine ablehnende Kreditentscheidung getroffen hat. Dabei bleibt der Kunde häufig in Unkenntnis der zwingenden Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG).

Die Beratung findet statt in einem Spannungsfeld zwischen berechtigten Interessen der Bank oder des Finanzdienstleisters und den teils enttäuschten Erwartungen der Kunden. Hier gilt es zweierlei zu verhindern. Zum einen muss die persönliche und wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit des Einzelnen vor übermäßiger Einwirkung durch das Institut oder den Fondsinitiator geschützt werden. Auf der anderen Seite steht das Interesse des Finanzdienstleisters und damit der Gemeinschaft aller Bankkunden, nicht mit den negativen Folgen falscher Anlageentscheidungen Einzelner belastet zu werden.

Hierzu hat insbesondere der Europäische Gerichtshof in eine vielbeachteten Entscheidung geurteilt, dass gerade in Publikumsgesellschaften darauf zu achten ist, dass nicht einzelne, wenn auch ggf. fehlerhaft beratene oder unzureichend aufgeklärte Anleger zu Lasten der übrigen, mit dem Beitritt in keiner Weise befassten Anleger bevorzugt wird.

Auf der einen Seite stehen Verletzungen von Aufklärungspflichten, oder fehlerhafte Beratung des Investors und der Schutz unerfahrener Kunden vor übermäßiger Verschuldung und falschen Finanzentscheidungen. Auf der anderen Seite stehen Anleger und Investoren, die nach ordnungsgemäßer Aufklärung über die Risiken der getätigten Investition versuchen, den erlittenen Spekulationsverlust auf die Gemeinschaft der Bankkunden zu kollektivieren.

Rechtlicher Hinweis

Die hier vorgestellten Personen bilden eine in Fragen des Bankrechts kooperierende Interessengemeinschaft. Rechtliche eziehungen kommen ausschließlich mit den jeweiligen Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern zustande.